Hamburg

Den Rahmen für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Hamburger Bezirken gibt die Globalrichtlinie Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit in den Bezirken vom Dezember 2021. Sie legt unter anderem die Ziele, Arbeitsprinzipien, inhaltlichen Schwerpunkte und fachlichen Standards des Bereichs fest.

Um Fördermittel auf dem Gebiet der Jugendhilfe beantragen zu können, ist eine Anerkennung als Träger der Jugendhilfe erforderlich.

Der Landesförderplan Familie und Jugend fasst Förderprogramme für den Bereich der überregionalen Kinder- und Jugendarbeit, des erzieherischen Jugendschutzes sowie der Familienförderung auf Landesebene zusammen.

Eine Übersicht über die Hamburger Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit - Spielhäuser, Spielmobile, (Bau-)Spielplätze bis hin zu Mädchentreffs und Jugendclubs sowie Ferienreisen - gibt es bei der Sozialbehörde.

Die wichtigsten Netzwerke sind der Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V. (VKJH) und die Interessenvertretung für die Offene Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien Hamburg (IVOA) für die Fachkräfte sowie der Landesjugendring Hamburg für alle Verbände, in denen sich Jugendliche selbst zusammengeschlossen haben.

Die Strukturen variieren je nach Bezirk, aber grundsätzlich macht es Sinn, sich vor Ort zu vernetzen. Dazu gibt es einerseits beispielsweise die regionalen Bildungskonferenzen, die aber je nach Bezirk sehr unterschiedlich aktiv sind – einige sehr, andere weniger.

Nach §78 des Sozialgesetzbuch (SGB) VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zudem Arbeitsgemeinschaften bilden, in denen sie sich lokal vernetzen. Diese sogenannten AG 78 gibt es daher in ganz Hamburg, sie sind aber sehr unterschiedlich organisiert. Hier lohnt es sich, einen Träger vor Ort zu fragen und bei Bedarf über diesen Kontakt aufzunehmen.