Kinderschutzkonzept

Gemäß der Rahmenvereinbarung zum Schutzauftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§§ 8a und 72a SGB VIII) in der Fassung vom 11.12.2013

Die Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. (LAG), ihre Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten, vermittelt durch ihre kulturellen Angebote. In diesen können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote der Mitglieder der LAG sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert in der Arbeit aller Mitglieder der LAG.

In den kulturellen Angeboten sollen persönliche Nähe, Lebensfreude sowie ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden. Werte wie Respekt, Wertschätzung und Vertrauen prägen die Arbeit der Mitglieder. Durch einen altersgemäßen Umgang werden Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen Teilhabe und darin unterstützt, soziale Kompetenzen zu entwickeln. LAG-Mitglieder achten die Persönlichkeit und die Würde der anvertrauten jungen Menschen.

Dazu gehört auch, dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Achtung ihrer persönlichen Grenzen und Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei sexuellen und/oder anderen gewalttätigen Übergriffen haben. Das Kinderschutzkonzept soll Handlungssicherheit bei präventiven Maßnahmen bieten und dabei helfen, im Falle einer notwendigen Intervention die erforderlichen Schritte einzuleiten. Dadurch werden nicht nur die Kinder und Jugendlichen geschützt, sondern auch die beteiligten Beschäftigten und Honorarkräfte, indem das Kinderschutzkonzept den transparenten und offenen Austausch mit dem Thema (sexuelle) Gewalt fördert.

Inwieweit in unserer Einrichtung ein Risiko besteht, dass mögliche Übergriffe von Mitarbeitenden und Honorarkräfte selbst vorfallen und unbemerkt bleiben könnten, haben wir in einer Risikoanalyse eingeschätzt. Wir gehen davon aus, dass das Risiko bei uns (sehr gering / eher gering / durchaus vorhanden / möglicherweise erhöht) ist (bitte anpassen - siehe Anhang 1).

Welches Verhalten unsere Einrichtung für wünschenswert, für tolerabel und für inakzeptabel definiert haben wir in einem gesonderten Dokument festgehalten (siehe Anhang 2). Sollte jemandem von uns entsprechend dieser Maßstäbe unangemessenes Verhalten von Kolleg*innen auffallen, gilt es, dies unbedingt – gegebenenfalls unter Hinzuziehung eines Dritten (Sechs-Augen-Prinzip) – behutsam und offen anzusprechen. Den genauen Ablauf, wie auf solches Verhalten reagiert werden sollte, haben wir in Anhang 3 festgeschrieben.

Eine Kindeswohlgefährdung stellt unter bestimmten Voraussetzungen eine Straftat dar. Sobald eine Anzeige gestellt wurde, sind die betreffenden Behörden / Institutionen verpflichtet zu ermitteln. Es sollte also nicht unüberlegt und vorschnell geurteilt werden. Informationen müssen diskret behandelt werden und dürfen nicht an Dritte (z.B. Medien) weitergegeben werden. Es ist wichtig, jeden Vorgang mit einem entsprechenden Protokoll intern schriftlich zu dokumentieren.

Sollte Beschäftigten auffallen, dass bei einem Kind etwas nicht stimmt, das Kindeswohl gefährdet sein könnte, kommt es auf eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Kulturanbieter, ggf. den Schulen oder Kitas als Kooperationspartner sowie der Familie und der Jugendhilfe an. Oberste Priorität im Falle eines Verdachtes hat der Schutz des Kindes bzw. des Jugendlichen. Andeutungen oder Äußerungen, die einen vorgefallenen Missbrauch nahelegen, sollten in jedem Fall ernst genommen werden, es sollte in jedem Fall Hilfe angeboten werden. Den genauen einzuhaltenden Ablauf im Falle eines Verdachts oder eines konkreten Vorkommnisses haben wir in einem gesonderten Dokument (siehe Anhang 4) geregelt. Bei jedem Verdacht sollte die Leitung informiert werden.

Erarbeitet von der LAG Kinder- und Jugendkultur e.V. Hamburg im Sommer 2016, aktualisiert im Winter 2020

Dieser Text kann von jeder Einrichtung mit dem eigenen Logo und Namen versehen und verwendet werden. Eine textliche Anpassung ist im markierten Bereich notwendig.