Nach Projektende
Infos und Downloads für Geförderte
Wann muss die Abrechnung erfolgen?
• Innerhalb von 4 Monaten nach Projektende muss ein abschließender Verwendungsnachweis an die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur e.V. geschickt werden.
Welche Nachweise müssen von den geförderten Projekten erbracht werden?
• Der Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht in Form einer Dokumentation im Netzwerk Kulturelle Bildung (NKB). Reichen Sie bitte den zahlenmäßigen Nachweis anhand der vorgesehenen Vorlage Soll-Ist-Vergleich im Finanzplan ein.
• Die LAG Kinder- und Jugendkultur behält sich vor, bei Bedarf Originalbelege zur Einsicht anzufordern. Auf die Aufbewahrungsfrist in Anlehnung an Nr. 6.6 ANBest-P wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Außerdem ist ggf. eine Inventarliste, in Anlehnung an Nr. 4.2 ANBest-P, anzulegen.
• Die Anlage zum Verwendungsnachweis muss ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Wie sieht der Soll/Ist-Vergleich aus?
• Im Soll / Ist Vergleich werden unter der Spalte ‚Soll‘ die Angaben aus dem Finanzplan der Antragstellung übernommen. In der Spalte IST werden die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen aufgeführt. Größere Abweichungen müssen kurz erläutert werden, ggf. mit Verweis auf den Sachbericht. Es sind alle mit dem Projekt zusammenhängenden Einnahmen, eigene Mittel und Ausgaben anzugeben. Auf Anforderung sind die Originalbelege vorzulegen.
Wie sieht der Sachbericht aus?
• Der Sachbericht erfolgt durch die Dokumentation des Projekts im Netzwerk Kulturelle Bildung. Diese muss widerspiegeln, wie die im Projektantrag formulierten Ziele erfüllt wurden, ggf. erfolgte Abweichungen vom geplanten Projektablauf bzw. maßgebliche Veränderungen müssen dargestellt und begründet werden. Ein Leitfaden mit Evaluationsfragen für den Abschlussbericht finden Sie in den Downloads.