Nach der Bewilligung
Infos für Antragsteller*innen
Wie und wann erfahre ich, ob mein Projekt gefördert wird?
- Die eingegangenen Anträge werden von einer unabhängigen Fachjury geprüft und Projekte zur Förderung vorgeschlagen. Nach der Jurysitzung erhalten die Antragsteller*innen je nach Förderentscheidung entweder eine schriftliche Zu- oder Absage. Die Bescheide werden ca. sechs Wochen nach der Antragsfrist rausgeschickt.
Was passiert bei einer Zusage?
- Sie erhalten die Förderzusage per Mail und mit dabei sind folgende Unterlagen: Weiterleitungsvertrag, Kooperationsvereinbarung, Checkliste mit allen wichtigen Terminen. Der Weiterleitungsvertrag beinhaltet alle zu beachtenden Förderbedingungen, bitte lesen Sie ihn sorgfältig und schicken ihn unterschrieben gemeinsam mit der Kooperationsvereinbarung (von allen Partner*innen unterzeichnet) innerhalb von 3 Wochen an uns zurück.
Was passiert bei einer Absage?
- Bei einer Absage können mit diesem oder anderen Vorhaben erneut Anträge auf Förderung gestellt werden.
Wann können die geförderten Projekte starten?
- Geförderte Projekte können direkt nach Eingang der Zusage begonnen werden und müssen in der Regel innerhalb eines Jahres nach der Förderzusage inklusive Abrechnung abgeschlossen sein. Ausgenommen sind Projekte, die eine Laufzeit über mehrere Fristen bewilligt bekommen haben.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
- Die Fördersumme wird nach Anforderung auf das in der Mittelanforderung angegebene Konto des Hauptantragstellers überwiesen, mit der Maßgabe, sie für das gemeinsame Projekt zu nutzen.
Kann ich bei einer Förderung meines mehrjährigen Projekts den Betrag gleich komplett ausgezahlt bekommen?
- Nein, die Auszahlung der Fördermittel für ein mehrjähriges Projekt erfolgt gestückelt. Dafür tätigt der*die Hauptantragsteller*in jährlich einen Mittelabruf.
Muss die bewilligte Fördersumme in einem bestimmten Zeitraum ausgegeben werden?
- Ja, die bewilligte Förderung muss innerhalb des im Förderbescheid genannten Projektzeitraums und entsprechend des vorgelegten Finanzplans ausgegeben werden. Die maximale Mittelverwendungsfrist beträgt 12 Monate (abweichend von den Bestimmungen des ANBest-P), d.h. für Mittel, die bis dahin nicht ausgegeben oder an die LAG e.V. zurückgezahlt wurden, müssen ggf. Zinsen verlangt werden. Zurückgezahlte Mittel fließen in den Projektfonds zurück.

Was bedeutet es, dass das Projekt im Netzwerk Kulturelle Bildung dokumentiert werden muss?
- Die durch den Projektfonds geförderten Projekte werden im Netzwerk Kulturelle Bildung öffentlich sichtbar gemacht. Dazu muss die*der Hauptantragssteller*in das Projekt anlegen und mit der Schule verknüpfen. Ggf. muss dafür ein neues Profil angelegt werden. Rechtzeitig (mind. 14 Tage vorher) muss die verpflichtende Projektpräsentation als Termin veröffentlicht werden.
Was ist während der Durchführung des Projekts zu beachten?
- Für alle Ausgaben gelten die Grundsätze der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH). Darüber hinaus gehende Bestimmungen, welche Projektmittel beantragt und gefördert werden können, finden Sie bei den Hinweisen zum Finanzplan sowie in der Förderrichtlinie.
- Grundlegende Änderungen im Projekt wie der Wechsel von Kooperationspartner*innen, grundlegende Änderungen am Konzept oder erhebliche Verschiebungen im Finanzplan (Abweichungen von mehr als 25%) müssen der LAG Kinder- und Jugendkultur schriftlich per E-Mail mitgeteilt werden und bedürfen der Zustimmung. Eine Rückmeldung auf den Änderungswunsch erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.