Ausschreibung

Antrag

Wie erfolgt die Antragstellung?

  • Die Antragsstellung erfolgt zweimal jährlich zu den ausgeschriebenen Fristen. Nutzen Sie bitte ausschließlich das Online-Antragsformular (das während des Antragszeitraums hier verlinkt ist) und laden Sie dort den ausgefülltem Finanzplan hoch. Eine ergänzende Projektinformation ist optional und kann am Ende des Online-Antrags hochgeladen werden (Word-Datei oder PDF).

Ist der Antrag barrierefrei?

  • Das Antragsformular ist ein Online-Tool im HTML-Format und eingeschränkt barrierefrei. Die für den Antrag erforderlichen Unterlagen sind Dokumente im Word-, Excel-, OpenDocument- oder PDF-Format.

Gibt es eine barrierefreie Antragsmöglichkeit?

  • Wenn Sie alternative Antragsmöglichkeiten brauchen, kontaktieren Sie uns bitte.
Projektfonds: Was wird gefördert?

Welche Projekte werden gefördert?

  • Vorhaben mit einer maximalen Förderlaufzeit von zwölf Monaten, die in Partnerschaft von Schulen und einem oder mehreren kooperierenden Kulturpartnern stattfinden und von denen ein Impuls für eine nachhaltige Entwicklung der Schule ausgeht. Die Projekte dürfen bei Antragsstellung noch nicht begonnen haben.
  • Die Vorhaben können in allen künstlerischen Sparten, allen Formaten und für alle Klassenstufen konzipiert sein. Sie können innerhalb und außerhalb des Unterrichts stattfinden, auch in den Ferien.

Was sind die Kriterien für eine Kooperation?

  • Die Schulen und Kulturpartner sollten die Projekte gemeinsam entwickeln und durchführen. Idealerweise sollten die Kooperationspartner*innen sich sowohl inhaltlich als auch finanziell einbringen. Tipps für gelingende Kooperationen finden sie hier (unter Kooperation)

​​​​​​​Darf man auch mit mehreren Kulturpartner*innen zusammenarbeiten?

  • Ja.

​​​​​​​Darf man auch mit mehreren Schulen zusammenarbeiten?

  • Ja.
Projektfonds: Wer kann nicht gefördert werden?

Welche Projekte sind von einer Förderung ausgeschlossen?

  • Projekte, die bereits mit anderer Förderung stattgefunden haben oder bei Antragsstellung bereits begonnen wurden.
  • Projekte, die Schulen und/oder staatlich geförderte Kulturinstitutionen im Rahmen ihrer Regelaufgaben vollständig erfüllen können
  • Projekte in bestehenden Förderprogrammen, bei denen die beantragte Förderung zur Deckung der im Programm erforderlichen Eigenmittel der Schule verwendet werden sollen
  • gewinnorientierte Projekte
  • unvollständig oder verspätetet beantragte Projekte

Darf das Projekt im Rahmen eines anderen, übergeordneten Förderprogramms oder Projektes stattfinden (TUSCH, Kulturagenten o.ä.)?

  • Ja, die Projekte dürfen im Rahmen anderer Förderprogramme stattfinden. Allerdings darf die Förderung durch den Projektfonds nicht für die dort erforderlichen Eigenmittel eingesetzt werden.
Projektfonds: Wer kann Anträge stellen?

Wer kann Anträge stellen? 

  • Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die gemeinsam mit Hamburger Schulen Kulturprojekte durchführen wollen; ebenso Schulvereine o.ä. von Hamburger Schulen sowie Hamburger Schulen in freier Trägerschaft, die gemeinsam mit Kultureinrichtungen oder Kulturschaffenden Kulturprojekte durchführen wollen. Im Antrag muss bestätigt werden, dass der Kooperationspartner der Antragsstellung zugestimmt hat und eine*n Ansprechpartner*in angegeben werden. Die antragsstellende Einrichtung darf nicht Teil der Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg sein. Öffentliche Schulen und Kultureinrichtungen, auf die dies zutrifft, sind daher als Hauptantragssteller ausgeschlossen, als Kooperationspartner aber selbstverständlich zugelassen.
  • Eine Kooperation muss für einen Antrag beim Projektfonds in jedem Fall auch eine Schule beinhalten. Möchte ein GBS-Träger einen Antrag stellen, so kann er das tun, wenn zusätzlich eine Schule involviert ist. Eine reine Kooperation von GBS-Träger und Kulturpartner ist im Rahmen dieses Fonds nicht möglich, da die zuständige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration sich nicht am Projektfonds beteiligt.

Was sind die Aufgaben des/der Hauptantragsteller*in

  • Er*sie ist der*die Förderungsempfänger*in und verantwortlich für die Verteilung und Abrechnung der Mittel gegenüber dem Projektfonds.
  • Er*sie ist Hauptansprechpartner*in für das Projekt und verantwortlich für die Dokumentation und Veröffentlichung des Projektes im Netzwerk Kulturelle Bildung

Kann der*die Hauptantragsteller*in später geändert werden?

  • Dies ist nur in begründeten Ausnahmefällen (Erkrankung, Kündigung o.ä.) möglich. In der Regel sollte eine Person den Antrag stellen, die während des ganzen Projekts in verantwortlicher Position beteiligt ist.

Ist es möglich, mehrere Anträge zu stellen?

  • Ja, aber es wird in der Regel nur ein Projekt pro Ausschreibung gefördert.

Kann der Antrag bei Ablehnung erneut gestellt werden?

  • Ja, abgelehnte Anträge können zur nächsten Antragsfrist erneut eingereicht werden. Es empfiehlt sich eine vorherige Rücksprache mit der LAG Kinder- und Jugendkultur.

Wie sind Projektbeginn und -ende zu definieren?

  • Bei Antragsstellung im Frühjahr liegt der Projektbeginn zwischen Mai und Dezember des aktuellen Jahres; bei Antragsstellung im Herbst liegt er zwischen November und Juli des Folgejahres. Das Projektende muss bei einmaliger Förderung innerhalb von 12 Monaten nach Projektbeginn liegen, bzw. bei einer Förderung über mehrere Jahre innerhalb von drei Jahren.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung über drei Jahre erfüllt werden?

  • Die dafür in Betracht kommenden Projekte sollen strukturbildend, modellhaft und öffentlichkeitswirksam sein.

Gibt es eine Übersicht aller im Formular gestellten Fragen?

  • Ja, im Downloadbereich unten finden Sie eine Übersicht aller Fragen als PDF.

Muss ich den Antrag zusätzlich unterschrieben und per Post einschicken?

  • Nein, es werden ausschließlich Online-Anträge mit entsprechendem Formular und vollständig ausgefülltem Finanzplan entgegengenommen. Eine ergänzende Projektinformation ist optional und kann am Ende des Online-Antrags hochgeladen werden (Word-Datei oder PDF).
Projektfonds: Fördersummen

Wie hoch sind die Fördersummen? 

  • Pro Ausschreibungsfrist können bis zu 250.000 Euro vergeben werden. Die Fördersummen betragen mindestens 1.000 bis maximal 15.000 Euro.
  • Darüber hinaus kann im Einzelfall für größere Projekte eine Förderung für die Dauer von bis zu drei Jahren beantragt werden. Dabei kann bei dreijähriger Laufzeit ein Förderbetrag von maximal 45.000 Euro über die gesamte Laufzeit bewilligt werden. Die dafür in Betracht kommenden Projekte sollen strukturbildend, modellhaft und öffentlichkeitswirksam sein.

Wo finde ich in der Vorlage zum Finanzplan das ausfüllbare Formular?

  • Im Finanzplan sind drei Tabellenblätter angelegt (Ausfüllhinweise, leeres Finanzformular und Kalkulationsbeispiel). Unten links können Sie mithilfe von Reitern zwischen den drei Tabellenblättern wechseln.
Projektfonds: Förderungswürdige Ausgaben

Welche Ausgaben können gefördert werden? 

  • Entsprechend des eingereichten Kostenplans für alle im Rahmen des Vorhabens erforderlichen Sach- und Personalmittel und im Einklang mit den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung (LHO FHH) (also keine laufenden Betriebs- und Personalkosten). Darüber hinaus gehende Bestimmungen, welche Projektmittel beantragt und gefördert werden können, finden Sie bei den Hinweisen für den Finanzplan. 
  • Es werden nur Ausgaben gefördert, die für die Durchführung des Projektes notwendig sind, in der Höhe wirtschaftlich bzw. angemessen sind und direkt durch das Projekt entstanden sind. Die Ausgaben müssen tatsächlich in Form von Zahlungsverkehr entstanden sein. Bitte beachten Sie die Hinweise und Orientierungswerte im Finanzplan.

Welche Ausgaben werden nicht gefördert?

  • Nicht förderungsfähig sind Kosten und Ausgaben, die unabhängig vom Projekt anfallen, wie allgemeine Betriebs- und Personalkosten (Stammpersonal) sowie nicht genutzte Skontoabzüge, Flaschenpfand, Repräsentationskosten (z.B. alkoholische Getränke, Arbeitsessen), Baumaßnahmen etc.
Projektfonds: Erforderlicher Eigenanteil

Sind Drittmittel erforderlich?

  • Nein, aber abhängig von der beantragten Fördersumme möglicherweise hilfreich. Drittmittel müssen im Finanzplan aufgeführt werden, mit dem Vermerk, ob sie beantragt (ba) oder bereits bewilligt (bw) sind.

Ist ein Eigenanteil zur Finanzierung erforderlich?

  • Ja. Dieser darf auch in Form von eindeutig bezifferten Personalstunden oder anderen Eigenleistungen erbracht werden. Zu Eigenleistungen gehören Arbeitskraft bzw. Personal, Infrastruktur (z.B. Veranstaltungsräume) oder Sachmittel (z.B. Geräte).

Was ist der Unterscheid zwischen Eigenmitteln und Eigenleistungen?

  • Eigenmittel sind tatsächliche Geldmittel, die der Antragsteller*in und/oder dem Kulturpartner zur Verfügung stehen. Dagegen sind Eigenleistungen von der Antragsteller*in oder vom Partner erbrachte Leistungen, die im Finanzantrag aufgeführt werden müssen. Das sind z.B. ehrenamtliche Arbeit, Räumlichkeiten, Instrumente, Technik, Fahrzeuge o.ä., Sachspenden (vom Kooperationspartner oder von Sponsoren).

Was bedeutet »Teilfinanzierung«?

  • Bei der Teilfinanzierung deckt die Zuwendung nur einen Teil der Ausgaben. Die Finanzierung für den übrigen Teil muss von der Zuwendungsempfänger*in selbst oder von dritter Seite aufgebracht werden. Für ein vom Projektfonds gefördertes Vorhaben müssen Eigenmittel oder Eigenleistungen erbracht werden, insofern handelt es sich um eine Teilfinanzierung.

Was bedeutet »Festbetragsfinanzierung«?

  • Zur Projektförderung wird ein fester Betrag ausgezahlt. Über diesen Betrag kann die Zuwendungsempfänger*in auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen gemäß seinen Ausgaben in voller Höhe verfügen, es sei denn seine Gesamtausgaben lägen unter dem Zuwendungsbetrag.

Was bedeutet »Zuschuss«?

  • Die Förderung durch den Projektfonds erfolgt als »Zuschuss«, d.h. als Betrag, der zur Verfügung gestellt wird, um die Finanzierung eines Projektes zu unterstützen.

Können beim Projektfonds beantragte Mittel als Eigenmittel für ein anderes Förderprogramm/ anderes gefördertes Projekt eingebracht werden?

  • Nein, das ist nicht möglich.

Sind die Chancen für eine Förderung höher, wenn möglichst hohe Summen beantragt werden? 

  • Nein. Bitte beantragen Sie die Summe, die Sie für die Umsetzung des Projekts benötigen. Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis des Konzepts und des Antrags nach den Kriterien der Jury.

Werden Anschaffungen gefördert?

  • Anschaffungen über 800 Euro netto, die für die Durchführung des Projekts notwendig sind, müssen im Finanzplan entsprechend ausgewiesen und im Antrag begründet werden. Ihr Verbleib nach Projektende muss angegeben werden. 

Fallen Abgaben für die KSK (Künstlersozialkasse) an und wer zahlt diese?

  • In der Regel fallen bei der Zusammenarbeit mit Kreativschaffenden KSK-Kosten an. Für welche Berufe und Tätigkeiten dies zutrifft, finden Sie hier. Die Behörde für Schule und Berufsbildung fragt jährlich bei allen öffentlichen Schulen ab, welche KSK-pflichtigen Leistungen diese in Anspruch genommen haben. Sie übernimmt dann zentral die Meldepflicht der Schulen und zahlt die entsprechenden Abgaben. Denken Sie daher bitte daran, die betreffenden Leistungen aus dem beantragten Projekt bei dieser Abfrage anzugeben – und kalkulieren Sie im Projektantrag keine entsprechenden Kosten ein.

Fallen GEMA-Kosten an?

  • Laut Rahmenvertrag, ausgehandelt zwischen der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der GEMA, fallen GEMA-Kosten erst an, wenn Eintrittsgelder oder ein sonstiger Unkostenbeitrag (einschließlich Spenden) von mehr als 2,56 Euro erhoben werden. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte direkt an die GEMA.

Wie werden Honorare für Fachkräfte kalkuliert?

  • Es gibt keine festgeschriebenen Honorarsätze, empfohlen werden jedoch ca. 50-70 Euro pro Stunde und generell eine angemessene Vergütung von Leistungen.

Wird die Vor- und Nachbereitung der Honorarkräfte gefördert?

  • In der Regel ist das in einem angemessenen Umfang möglich.

Wenn Sie gerade dabei sind, Ihren Antrag auszufüllen und dabei auf Schwierigkeiten stoßen, klicken Sie auf das weiße Plus. Dort finden Sie oft gestellte Fragen und die passenden Antworten.

Kann ich den Antrag speichern und später weiterverarbeiten?

  • Ja, die Eingaben können gespeichert und der Antrag über einen Link zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet werden. Scrollen Sie hierzu nach unten und setzen Sie einen Haken bei »Meinen aktuellen Arbeitsstand sichern und später weitermachen». Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und bestätigen Sie die Eingabe durch einen Klick auf den Button »Formular sichern und später weitermachen«. Nach dem Absenden erscheint ein Link, der auch an die eingegebene E-Mail-Adresse geschickt wird. Dieser Link bringt Sie jederzeit wieder zu Ihrem Antrag, den Sie nun weiterbearbeiten können. Bitte achten Sie auf die korrekte Schreibweise Ihrer E-Mail-Adresse. Beachten Sie, dass nur fristgerecht eingegangene, komplette Anträge bearbeitet werden können.

Kann ich den Antrag nach dem Abschicken nochmal ändern?

  • Nein, wenn der Antrag abgeschickt ist, können Sie nichts mehr ändern.

Beim Weiterklicken kommt eine Fehlermeldung, warum?

  • Möglichweise haben Sie nicht alle erforderlichen Felder ausgefüllt, bzw. nicht genügend Text eingegeben. Unter den Textfeldern sehen Sie die Mindest- und die Maximalzeichenzahl.

Warum kann man im Antragsformular nicht über die oben sichtbarer Felder (1. Kurzinfo, 2. Organisation… 7. Eingaben prüfen) vor- und zurückblättern?

  • Sie können unten auf der Seite über die Buttons »continue« und »previous« vor- und zurückblättern.

Die Datei wird nicht hochgeladen, woran liegt das und was kann ich tun?

  • Prüfen Sie das Dateiformat. Für die Projektbeschreibung können nur Word-, OpenDocument- und PDF-Dateien mit maximal 4 MB hochgeladen werden. Eventuell haben Sie Bilddateien eingefügt, die zu groß sind. Verkleinern Sie die Bilddateien, oder speichern Sie das Dokument als PDF ab. Bilder sind im Antrag nicht erforderlich. Für den Finanzplan kann nur die ausgefüllte Vorlage im Excel- oder OpenDocument-Format hochgeladen werden.

Kann ich mit dem Antrag weiteres Material (Videos, Fotos, Dokumentationen) einreichen?

  • Nein. Bei der Antragsstellung sind lediglich diese Unterlagen erforderlich: Online-Antrag und vollständig ausgefüllter Finanzplan. Eine ergänzende Projektinformation ist optional und kann am Ende des Online-Antrags hochgeladen werden (Word-Datei oder PDF). Sehen Sie bitte von weiteren Zusendungen ab.

Das Projekt soll länger dauern als 12 Monate, wie gibt man das im Formular ein?

  • Dies ist nur möglich, wenn es sich um ein größeres Projekt mit einer höheren Fördersumme handelt. Dafür gibt es besondere Kriterien. In dem Fall klicken Sie an, dass Sie eine Förderung über mehrere Jahre beantragen. Danach geben Sie die Gesamtzahl der Jahre an, in denen Fördermittel benötigt werden (max. 3). Darunter wird die jeweilige Summe angegeben. 

Klicken Sie auf das weiße Plus, wenn Sie Informationen zu Umsatzsteuerpflicht brauchen.

Warum muss ich beim Antrag zum Projektfonds angeben, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin?

  • Wer umsatzsteuerpflichtig ist, kann die ans Finanzamt abzuführende Umsatzsteuer mit der gezahlten Mehrwertsteuer verrechnen. Wer also aus dem Fonds den Bruttobetrag erhält, die darin enthaltene Mehrwertsteuer aber mit seiner Umsatzsteuer verrechnen kann, erhält diesen Verrechnungsbetrag (= die enthaltene Mehrwertsteuer) dann ja quasi für die eigene Tasche – das ist nicht zulässig. Daher müssen wir wissen, ob Sie umsatzsteuerpflichtig sind.

Wie stelle ich fest, ob ich umsatzsteuerpflichtig bin?

  • Grundsätzlich sind alle, die freiberuflich oder selbstständig sind, umsatzsteuerpflichtig, d.h. sie müssen auf der
    Rechnung eine Mehrwertsteuer (in der Regel 19%) ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Vereinfachungen gibt es für sogenannte "Kleinunternehmer*innen“. Info dazu hier. Informationen für gemeinnützige Vereine finden sich hier. Im Zweifel fragen Sie Ihre*n Steuerberater*in. 

Wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin, warum bekomme ich dann nur die Nettobeträge gefördert?

  • Weil Sie die Mehrwertsteuer an anderer Stelle wiederbekommen, indem Sie sie mit Ihrer Umsatzsteuer verrechnen.

Was muss ich angeben, wenn ich nicht umsatzsteuerpflichtig bin, aber Honorarkräfte, die ich für das Projekt engagieren möchte, es sind?

  • Wenn Sie nicht umsatzsteuerpflichtig sind, geben Sie grundsätzlich die Bruttobeträge an. Wenn Sie einer Honorarkraft Mehrwertsteuer zahlen müssen, muss diese Mehrwertsteuer mit in die Kalkulation einberechnet werden. Falls Sie dies vergessen, verringert sich entweder das Honorar entsprechend oder Sie müssen die Mehrwertsteuer aus der eigenen Tasche / anderen Mitteln zahlen. Es gibt keine Möglichkeit, die Fördersumme des Projektfonds im Nachhinein zu ändern, weil vergessen wurde, Mehrwertsteuer einzukalkulieren.

Was muss ich angeben, wenn ich umsatzsteuerpflichtig bin, meine Honorarkräfte aber nicht?

  • Wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind, geben Sie grundsätzlich beim Antrag für den Projektfonds nur die Nettobeträge an. Sollte eine Honorarkraft ebenfalls umsatzsteuerpflichtig sein, geben Sie den Nettobetrag an. Sollte eine Honorarkraft nicht umsatzsteuerpflichtig sein, sind Netto- und Bruttobetrag gleich.

Kann es passieren, dass ich als Freiberufler*in auf die Fördersumme Einkommenssteuer zahlen muss?

  • Ja, das ist unter Umständen möglich, wenn Sie wie fast alle beim Finanzamt „Ist-Besteuerung“ beantragt haben, d.h. alle Einnahmen und Ausgaben bei Ihnen in dem Jahr versteuert werden, in dem sie tatsächlich anfallen (nicht in dem Jahr, zu dem sie laut Rechnung / Auftrag gehören – das wäre „Soll-Besteuerung“). Wenn Sie also Freiberufler*in sind, das Projektgeld über Ihr Konto läuft, Sie z.B. im Dezember Ihr Projekt starten und das Geld im Dezember abrufen, die dazugehörigen Ausgaben aber erst im Januar tätigen (z.B. weil Honorarkräfte dann erst Rechnungen stellen), haben Sie keine Ausgaben, die Sie in diesem Jahr den Einnahmen entgegenstellen können. Zwar wird das im kommenden Jahr verrechnet, es kann aber ja dennoch unangenehm sein, zunächst Steuern zahlen zu müssen. Bitte bedenken Sie diesen Umstand beim Zeitpunkt des Abrufs der Gelder sowie beim Zeitpunkt der Ausgaben.
Projektfonds: Auswahlprozedere

Welchen Weg nimmt mein Antrag?

  • Die Anträge werden von der LAG Kinder- und Jugendkultur angenommen und nach der Antragsfrist der Jury zur Beurteilung und Entscheidung vorgelegt.

Wer entscheidet, welche Projekte gefördert werden?

  • Eine Jury, die in der Regel innerhalb von ca. sechs Wochen nach Antragsfrist eine Entscheidung trifft und sich wie folgt zusammensetzt: ­ ein*e Vertreter*in der Behörde für Schule und Berufsbildung, ­ ein*e Vertreter*in der Behörde für Kultur und Medien, ­ ein*e Vertreter*in der finanzierenden Stiftungen, ­ ein*e durch die LAG Kinder- und Jugendkultur e.V. benannte*r Kulturschaffende*r, ­ ein*e Fachkraft für kulturelle Bildung in interkulturellen Kontexten

Nach welchen Kriterien beurteilt die Jury die eingegangenen Anträge?

  • Die Jury legt ihrer Entscheidung folgende Leitfragen zugrunde: - Worin besteht die künstlerische Qualität des Projekts? - Kann das Projekt der Schule einen Impuls geben? - Kann das Projekt Schüler*innen Erfahrungen oder Perspektiven ermöglichen, die über den normalen Schulalltag hinausgehen? - Welcher pädagogischen Grundhaltung unterliegt das Projekt? 

Was ist unter langfristigen Impulsen zu verstehen?

  • Das Projekt sollte in der Schule einen »bleibenden Eindruck« hinterlassen und langfristig Impulse dazu liefern, der Kulturellen Bildung in der Schule einen größeren Stellenwert einzuräumen und die Weichen dafür zu stellen.

Muss das Projekt den Regelunterricht mit den außerunterrichtlichen Angeboten verzahnen?

  • Das ist keine Bedingung, es werden aber Vorhaben bevorzugt, bei denen zeitliche und/oder inhaltliche Verschränkungen zwischen Regelunterricht und außenunterrichtlichen Aktivitäten angedacht sind (z.B. greifen die Fachlehrer*innen im Regelunterricht den Impuls des Tanzprojekts auf).

Ist es ein Ausschlusskriterium, wenn die Schule keine Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Kulturpartnern hat?

  • Nein, das ist kein Ausschlusskriterium. Der Projektfonds will ausdrücklich Kooperationen zwischen Schulen und Kulturpartner*innen befördern. Erfahrungen mit Kooperationen sind allerdings von Vorteil für die Umsetzung.

Ist es ein Ausschlusskriterium, wenn der/die Kulturpartner*in keine Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Schulen hat?

  • Nein, das ist kein Ausschlusskriterium. Der Projektfonds will ausdrücklich Kooperationen zwischen Schulen und Kulturpartner*innen befördern. Erfahrungen mit Kooperationen sind allerdings für die Umsetzung von Vorteil.

Werden die Fondsmittel gleichmäßig auf die Sparten verteilt?

  • Die Auswahl der Projekte erfolgt auf Basis des Konzepts und des Antrags nach den Kriterien der Jury. Es erfolgt keine Vergabe nach bestimmten Quoten. Die Jury wird sich aber entsprechend der Antragslage um Vielfalt bemühen.