Antrag stellen
Wenn Sie als Träger vor Ort Interesse an einer Förderung haben, sollten Sie schauen, welches der 27 Konzepte am besten zu Ihrem jeweiligen Bündnis bzw. zu Ihren Praxisideen passt, zwei lokale Bündnispartner finden und als »Bündnis für Bildung« mit Ihrer Projektbeschreibung einen Antrag stellen. Die Entscheidung, ob ein konkretes einzelnes Projekt gefördert wird, wird durch Jurys der Förderer, bei denen der Antrag eingereicht wird, als Erstzuwendungsempfänger getroffen.
Ihre Schritte zum »Bündnis für Bildung«:
- Bündnispartner finden und Bündnis bilden (insg. mindestens drei Partner)
- Förderer finden
- Antrag stellen über das Kumasta-Antragssystem
- Bewilligung des Antrags
- Projekte durchführen
Ablauf der Antragsstellung über das Kumasta-Antragssystem:
1. Registrierung bzw. Anmeldung
2. Einpflegen der Stammdaten (werden dann automatisch für neue Anträge übernommen)
3. Maßnahmebeschreibung eines Förderers auswählen
4. Antrag(skizze) erstellen und bearbeiten
5. Antrag(skizze) einreichen (Bewertung durch Förderer)
6. ggf. erneute Überarbeitung des Antrags
Für alle Förder- und Initiativenkonzepte gelten folgende grundsätzlichen Bedingungen, welche durch die jeweiligen Profile der Förderer und Initiativen konkretisiert werden:
- Die Projekte richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren.
- Die Projekte richten sich vornehmlich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche.
- Die Projekte werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Akteuren durchgeführt.
- Die Projekte werden im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt; Schulen und auch Kitas können jedoch Kooperationspartner sein. Förderfähige Angebote kultureller Bildung müssen vom Schulunterricht praktisch handhabbar abgegrenzt werden. Eine Ausnahme sind Projektwochen und -tage an Schulen! Ebenso können Angebote in enger Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten, Kindergärten oder Horten stattfinden. Das reguläre Betreuungsangebot dieser Einrichtungen darf davon nicht beeinflusst werden und die Projekte daher klar abgegrenzt sein.
- Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.
Die Hamburger Beratungsstelle »Kultur macht stark« ist eine erste Anlaufstelle für Sie und berät Sie gerne zu allen Fragen rund um das Programm. Auch die Programmpartner beraten direkt zu Ihren konkreten Förderprogrammen. Hier auf unserer Website finden Sie unter »Ausschreibungen« aktuelle Antragsfristen und weitere Informationen.